Steuerberatung auf Augenhöhe
Herzlich willkommen zur Steuerberatungsgesellschaft Sanwald & Partner! Schauen Sie sich auf unserer Seite um – und sehen Sie, wie wir Ihre Steuerangelegenheiten im Blick haben. Dabei nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie ausführlich, kompetent und so, dass Sie den Durchblick behalten!
Aktuelle Informationen
- Rheingau-Taunus-Kreis: Klage auf Abstimmungsvereinbarung für Papier-, Pappe- und Kartonabfälle erfolglos
Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und des Rheingau-Taunus-Kreises gegen verschiedene Betreiber von sog. dualen Systemen für die Erfassung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen abgewiesen (Az. 4 K 424/20.WI).
- Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung
Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang mit einem von ihr geleiteten Strafverfahren ist zulässig. Die Informations- und Kontrollfunktion der Presse begründet ein öffentliches Informationsinteresse an der namentlichen Nennung von Personen, die in amtlicher Funktion oder als Organ der Rechtspflege an einem Gerichtsverfahren mitwirken. Ob der (vollständige) Name genannt wird, können Medienvertreter allein nach publizistischen Interessen entscheiden, entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 U 11/23).
- WPK Magazin Ausgabe 2/2025
Die WPK hat ihr Magazin 2/2025 veröffentlicht.
- Keine Subvention (Ausgleichszulage) für benachteiligte landwirtschaftliche Flächen in Bayern durch Baden-Württemberg
Das VG Sigmaringen hat die Klage auf Gewährung einer Subvention (Ausgleichszulage) für benachteiligte landwirtschaftliche Flächen in Bayern durch das Land Baden-Württemberg mit Urteil vom 28.01.2025 abgewiesen (Az. 4 K 3630/24). Nun liegen die Urteilsgründe vor.
- Übermittlung behördlicher Akten: Ab 2028 gelten einheitliche technische Standards
Die Behördenaktenübermittlungsverordnung regelt künftig die Rahmenbedingungen für den elektronischen Austausch von Akten zwischen Behörden und Gerichten. Die Verordnung wurde Anfang Mai im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt ab dem 01.01.2028. Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
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Kontakt
Sanwald & Partner
Jakobstraße 1
64297 Darmstadt
Tel. 06151 1010-10
Fax 06151 1010-111
Bürozeiten
Montag bis Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Sprechzeiten
Dienstag und Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Steuerberater & Partner

Steuerberater
Dipl.-Ing. Horst Sanwald
Tel. +49 (6151) 10101-0
info@steuerbuero.net
Der Gründer der Sanwald & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Dipl.-Ing. Horst Sanwald, wurde 1947 in Neustadt an der Weinstraße geboren. Nach dem Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Berlin und Saarbrücken wurde er Revisionsassistent in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Im Jahr 1981 wurde Dipl.-Ing. Horst Sanwald dann durch den Senator für Finanzen in Berlin zu seiner heutigen Tätigkeit bestellt: zum Steuerberater.

Steuerberater
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Florian Sanwald
Tel. +49 (6151) 10101-23
sanwald.florian@steuerbuero.net
Der Diplom-Wirtschaftsingenieur Florian Sanwald erblickte im Jahr 1977 in Berlin das Licht der Welt. Dem guten Ruf der dortigen Technischen Universität folgend, führte ihn sein Weg zum Studium des Wirtschaftsingenieurwesens nach Darmstadt, das er im Jahr 2007 erfolgreich abschloss. Er wurde 2011 durch die Steuerberaterkammer Hessen zum Steuerberater bestellt. Wie alle unsere Steuerberater nimmt er regelmäßig an Fortbildungen teil und bleibt so stets auf dem neuesten Stand.

Steuerberater
Sebastian Schäfer
Tel. +49 (6151) 10101-26
schaefer@steuerbuero.net
Aus dem schönen Groß-Umstadt in Hessen stammt unser Steuerberater Sebastian Schäfer, wo er 1983 geboren wurde. Er legte 2004 seine Prüfung zum Steuerfachangestellten ab, 2009 dann die Prüfung zum Steuerfachwirt. Nach dem erfolgreich absolvierten Steuerberater-Examen erfolgte am 29.4.2013 die Bestellung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Hessen.