Steuerberatung auf Augenhöhe
Herzlich willkommen zur Steuerberatungsgesellschaft Sanwald & Partner! Schauen Sie sich auf unserer Seite um – und sehen Sie, wie wir Ihre Steuerangelegenheiten im Blick haben. Dabei nehmen wir uns Zeit für Sie und beraten Sie ausführlich, kompetent und so, dass Sie den Durchblick behalten!
Aktuelle Informationen
- Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz – Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024
Mit Urteil V R 2/22 (V R 6/18) hat der BFH als Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil C-515/20 entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG der Steuersatzermäßigung unterliegen, wenn sie bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 122 MwStSystRL Brennholz im Sinne der Warenbeschreibung der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG sind. Das BMF hat daher die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz neu geregelt (Az. III C 2 – S 7221/00019/005/013).
- Junge und angehende Selbstständige bewerten persönliche Lage optimistisch
Menschen, die erst vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben oder ihre Selbstständigkeit derzeit planen, blicken deutlich optimistischer auf die eigene Zukunft als die deutsche Bevölkerung insgesamt. So das Ergebnis einer Blitzumfrage der Gründerplattform der KfW.
- Anwendung des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1977, BStBl II 1978 S. 50 für Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – Änderung der Verwaltungsauffassung
Mit Urteil vom 5. Oktober 1977 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Schiffe auf hoher See als schwimmende Gebietsteile des Staates anzusehen sind, dessen Flagge sie führen. Laut BMF ist das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht mehr anzuwenden (Az. IV B 2 – S 1301/01408/007/001).
- Streit um Feriensprachkurs für Schüler mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen
Die Voraussetzungen für die Durchführung und Teilnahme an einem von einer örtlichen Volkshochschule in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung angebotenen Feriensprachkurs ergeben sich aus einer dazu abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Das folgt aus einer Entscheidung des VG Koblenz (Az. 4 L 265/25.KO).
- Beleidigungen lohnen sich nicht!
Kann ein Gericht bei einer Beleidigung in einem veröffentlichen Musikclip den Angeklagten nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilen, sondern daneben auch die durch das Video erzielten Einnahmen einziehen? Das AG Frankfurt hat dies bejaht (Az. 916 Ds 6443 Js 211140/23).
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Steuerberater & Partner

Steuerberater
Dipl.-Ing. Horst Sanwald
Tel. +49 (6151) 10101-0
info@steuerbuero.net
Der Gründer der Sanwald & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Dipl.-Ing. Horst Sanwald, wurde 1947 in Neustadt an der Weinstraße geboren. Nach dem Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Berlin und Saarbrücken wurde er Revisionsassistent in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Im Jahr 1981 wurde Dipl.-Ing. Horst Sanwald dann durch den Senator für Finanzen in Berlin zu seiner heutigen Tätigkeit bestellt: zum Steuerberater.

Steuerberater
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Florian Sanwald
Tel. +49 (6151) 10101-23
sanwald.florian@steuerbuero.net
Der Diplom-Wirtschaftsingenieur Florian Sanwald erblickte im Jahr 1977 in Berlin das Licht der Welt. Dem guten Ruf der dortigen Technischen Universität folgend, führte ihn sein Weg zum Studium des Wirtschaftsingenieurwesens nach Darmstadt, das er im Jahr 2007 erfolgreich abschloss. Er wurde 2011 durch die Steuerberaterkammer Hessen zum Steuerberater bestellt. Wie alle unsere Steuerberater nimmt er regelmäßig an Fortbildungen teil und bleibt so stets auf dem neuesten Stand.

Steuerberater
Sebastian Schäfer
Tel. +49 (6151) 10101-26
schaefer@steuerbuero.net
Aus dem schönen Groß-Umstadt in Hessen stammt unser Steuerberater Sebastian Schäfer, wo er 1983 geboren wurde. Er legte 2004 seine Prüfung zum Steuerfachangestellten ab, 2009 dann die Prüfung zum Steuerfachwirt. Nach dem erfolgreich absolvierten Steuerberater-Examen erfolgte am 29.4.2013 die Bestellung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer Hessen.