Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung eines Absatzes 2b in § 1 GrEStG der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung in § 6a GrEStG um diesen neuen Erwerbsvorgang mit Wirkung zum 1. Juli 2021 erweitert, so der gleich lautende Erlass des FinMin Baden-Württemberg (Az. FM3 S-4518-1 / 8).
Die Materialknappheit in der deutschen Industrie hat sich entspannt. Im Mai berichteten noch 35,3% der befragten Firmen von Engpässen, nach 39,2% im April. Das geht aus der aktuellen ifo Konjunkturumfrage hervor.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sanken die Auftragseingänge im April gegenüber dem Vormonat leicht um 0,4 %. Nach dem starken Einbruch im März (-10,9 %) deutet sich somit noch keine Erholung bei den Bestellungen an.
Das neue Förderkonzept der Bundesregierung für erneuerbares Heizen sieht vor, dass prioritär der Austausch von alten und ineffizienten Heizungen gefördert wird. Die Förderrichtlinie soll rechtzeitig vor Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht werden.
Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová und Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton sind mit den Unterzeichnern des 2022 verschärften Verhaltenskodexes gegen Desinformation zusammengetroffen. Věra Jourová forderte die Unterzeichner des Verhaltenskodex auf, mit generativer KI produzierte Inhalte für die Nutzer umgehend klar zu kennzeichnen und den Verhaltenskodex dementsprechend anzupassen.